Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung – z. B. Injektionen, Medikamentengabe, Wundversorgung und Kompressionstherapie. Leistungen nach SGB V. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.
nach SGB XI §45b Entlastungsleistung oder -SGB XI §39 Verhinderungspflege